Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen und
uns, Rent Awesome People GmbH Friedrichsstraße 28 34117 Kassel,
ausschließlich geltenden Bedingung-gen. Entgegenstehende oder von unseren
AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn
wir ausdrücklich in Textform der Geltung zustimmen. Diese AGB gelten auch
für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, insbesondere
Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstverträge im Rahmen der Personalsuche
und Personalauswahl. Wir sind Ihr Vertragspartner. Die nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen zwischen uns
und Ihnen als Unternehmer in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültigen Fassung. Wir nennen uns nachfolgend „Auftragnehmer“. Sie, nennen
wir zur Erhaltung der Lesbarkeit in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ,,Auftraggeber“.
(2) Durch den Vertragsschluss erkennt
der Auftraggeber die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die
Liefer- und Zahlungsbedingungen an. Unsere Angebote hier fin-den Sie zurzeit
lediglich in deutscher Sprache
§ 2 Leistungen und Vertragsschluss
(1) Zwischen uns und dem Auftraggeber wird ein Vermittlungs-, Beratungs-
oder sonstiger Dienstleistungsvertrag abgeschlossen, der auch bei
ausschließlich mündlicher Auftragserteilung Gültigkeit hat.
(2) Gegenstand
der Vereinbarung ist die Suche geeigneten Personals durch den
Auftragnehmer für den Auftraggeber. Die Spezifikationen, welches Personal
gesucht werden soll, wird dabei vom Auftraggeber vorgegeben.
(3) der
Auftragnehmer erstellt nach den Spezifikationen des Auftraggebers
entsprechende Stellen Beschreibungen und veröffentlicht diese zum
vereinbarten Honorar in den üblichen Börsen für Stellenangebote. Die
Frage, ob ausschließlich über Wege der Onlinebörsen oder auch über weitere
Wege nach Personal gesucht wird, ist im Rahmen einer gesonderten
vertraglichen Vereinbarung festzulegen. Fehlt es an einer solchen, ist
ausschließlich die Platzierung in den üblichen Onlineplattformen und
Suchdiensten geschuldet.
(4) die Bewerbungen der einzelnen Kandidaten
nimmt der Auftragnehmer entgegen. Er trifft nach den Spezifikationen des
Auftraggebers eine Vorauswahl. Die im Rahmen dieser Voraus-wahl nach
Auffassung des Auftragnehmers hinreichend qualifizierten Bewerber werden
dem Auftraggeber vorgestellt.
(5) die von dem Auftragnehmer dem
Auftraggeber mitgeteilten Angaben zu den Bewerbern beruhen auf Auskünften
und Informationen der jeweils ausgewählten Bewerber bzw. Dritter. Eine
Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben kann
der Auftragnehmer daher nicht übernehmen.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Parteien können den Auftrag jederzeit mit einer Frist von 1 Monat
kündigen, frühestens jedoch zum Ende des 3. vollen Kalendermonats nach
Vertragsschluss.
(2) Der Auftrag endet, sobald die jeweilige Stelle
besetzt ist (Einstellung eines Kandidaten in Festanstellung) oder der
Personalbedarf entfällt. Die Auftraggeberin informiert den Berater in
angemessener Frist über die Besetzung der Stelle oder den Wegfall des
Personalbedarfs.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung für die Parteien
bleibt davon unberührt.
(4) Der Auftragnehmer kann den Auftrag
insbesondere dann fristlos kündigen, wenn für ihn ein wichtiger Grund
vorliegt. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere vor,
wenn,
(a) der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht
erfüllt,
(b) der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung
verletzt
(c) über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren
eröffnet wird oder
(d) der Auftraggeber gegen die
Vertraulichkeitsbestimmungen dieses Vertrages verstößt.
(5) Die Kündigung
entbindet den Auftraggeber nicht von der Zahlung der vereinbarten
Vergütung, wie z.B. einer Aufwandspauschale, einer Abbruchfee oder des
Vermittlungshonorars bei Vorliegen der Voraussetzungen dieser
Vereinbarung.
(6) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Vermittlungshonorar
(1) Für unsere Tätigkeit erhalten wir ein Vermittlungshonorar in
vertraglich vereinbarter Höhe. Der Anspruch entsteht sobald zwischen dem
von uns vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber ein
Beschäftigungsverhältnis jedweder Art – also im Rahmen eines Arbeits- oder
Dienstverhältnisses oder ein selbständiges Dienstverhältnis im Rahmen
einer freien Mitarbeit - zustande kommt. Spätestens entsteht der Anspruch
mit Aufnahme des Bewerbers im Rahmen der vereinbarten Beschäftigung beim
Auftraggeber.
(2) Der Honoraranspruch entsteht bereits bei
Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Auftragnehmers für die Begründung des
Beschäftigungsverhältnisses.
(3) Das Vermittlungshonorar entsteht auch,
(a) wenn der Bewerber vom Auftraggeber zunächst abgelehnt wurde, aber
innerhalb von 12 Monaten nach der Präsentation durch den Auftragnehmer
dennoch beim Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, welches
den Kriterien eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 (1) der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht.
(b) wenn der Bewerber bei
einem mit dem Auftraggeber verbundenen oder von ihm beherrschten
Unternehmen ein Beschäftigungsverhältnis aufnimmt, welches den Kriterien
eines Beschäftigungsverhältnisses nach § 4 (1) der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen entspricht.
(c) wenn der Bewerber auf eine andere
Position als die in Auftrag gegebene eingestellt wird, wobei maßgeblich
hierbei allein die Ursächlichkeit der Tätigkeit des Auftragnehmers für das
Zustandekommen dieses Beschäftigungsverhältnisses ist,
(d) wenn zwischen
dem Bewerber und einem Dritten ein Beschäftigungsverhältnis zustande
kommt, sofern zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber besonders enge
persönliche oder ausgeprägte wirtschaftliche Beziehungen bestehen,
insbesondere wenn es sich bei dem Dritten und dem Auftraggeber um
verbundene Unternehmen handelt
(4) Für die Berechnung unseres Honorars ist
das Bruttojahreszielgehalt oder die Jahreszielvergütung maßgeblich.
Hierunter versteht sich als das auf ein Jahr berechnete Bruttogehalt oder
die auf ein Jahr berechnete Vergütung unter Einschluss sämtlicher
Zusatzleistungen, ein-schließlich Sonderzahlungen und variabler Gehalts-
oder Vergütungsanteile (z.B. 13. Monats-gehalt, Auslandszulagen, Urlaubs-
und/oder Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Gewinnbeteiligungen, Boni,
Überlassung eines Pkw usw.). Erfolgsabhängige Gehalts- oder
Vergütungsanteile werden mit ihrem bei Abschluss des
Beschäftigungsverhältnisses zu erwartenden bzw. üblichen Wert angesetzt.
Sachbezüge werden mit ihrem geldwerten Vorteil berechnet.
(5) Der
Honoraranspruch entsteht unabhängig von der Frage, wie lange der Bewerber
bei Auftraggeber oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen beschäftigt
ist oder ob es vor Arbeitsantritt wieder aufgelöst wird.
(6) Kosten, die
den Bewerbern im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen beim
Auftrag-geber entstehen, sind in dem zwischen den Parteien vereinbarten
Honorar nicht enthalten und auf Verlangen des Bewerbers vom Auftraggeber
an diesen zu erstatten.
(7) Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu
der vereinbarten Vergütung vom Auftrag-geber an den Auftragnehmer zu
zahlen.
§ 5 Aufwendungsersatz
In den Fällen, in denen Rent Awesome People diesen Vertrag aus wichtigem
Grund kündigen konnte, kann Rent Awesome People nach Maßgabe der
nachfolgenden Absätze den Ersatz des Aufwands verlangen.
(1) Zum Aufwand
von Rent Awesome People gehören vor allem die Kosten für Inserate,
Exposés, sonstige Prospekte, die Einstellung im Internet, Hinweisschilder
sowie sonstige konkrete für dieses Projekt aufgewandte Mittel. Nicht zum
Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten des Maklers sowie seine
eigene Arbeitszeit.
(2) Fahrten der Angestellten von Rent Awesome People
mit dem Kraftfahrzeug sind mit 1,25 EUR pro Kilometer zzgl. der jeweils
geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen
Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und
Zeitaufwand wird eine Pauschale von 45,00 EUR pro Monat bestimmt. Rent
Awesome People bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten
Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei,
nachzuweisen, dass Rent Awesome People im konkreten Fall niedrigere
Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Auf jeden Fall ist der
Ersatz der Aufwendungen auf maximal 50 % derjenigen Provision begrenzt,
die Rent Awesome People entgangen ist.
§ 6 Informationspflichten/ Vorkenntnisse
(1) der Auftraggeber verpflichtet sich, unmittelbar nach Abschluss eines
Beschäftigungsvertrages mit einem vom Auftragnehmer vorgestellten
Bewerber, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, unter Nennung
sämtlicher für die Ermittlung des Honoraranspruch notwendigen Angaben,
insbesondere Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, Höhe des
Jahresbruttogehaltes gemäß dieser Vereinbarung in Textform mitzuteilen.
Hierzu ist insbesondere der Beschäftigungsvertrag in Kopie vorzulegen
(Übermittlung per E-Mail genügt).
(2) Wird eine entsprechende Mitteilung
durch den Auftraggeber nicht übermittelt, ist der Auftragnehmer berechtigt
eine der Qualifikation des Bewerbers entsprechende angemessene und
marktübliche Jahresbruttovergütung zu ermitteln und dem Honoraranspruch
zugrunde zu le-gen. Dem Auftraggeber bleibt im Anschluss nachgelassen, den
Nachweis einer geringeren Vergütung zu erbringen. Für diesen Fall würde
die Berechnung auf das nachgewiesene geringere Einkommen korrigiert.
(3)
Soweit dem Auftraggeber Profile von Bewerbern bereits bei Vertragsschluss
zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin bekannt sind
(Vorkenntnis), sind diese Bewerber unmittelbar dem Auftragnehmer
mitzuteilen. Der Auftragnehmer ist für diesen Fall berechtigt im Hinblick
auf diese Bewerber keine weiteren Tätigkeiten mehr zu entfalten. Derartige
Be-werber unterfallen nicht dem Honoraranspruch, soweit der Auftraggeber
seinen Informationspflichten gegenüber dem Auftragnehmer nachkommt. Sollte
der Auftraggeber diese Information unterlassen und der Auftragnehmer auch
im Hinblick auf diese Bewerber weitergehende Tätigkeiten entfalten, löst
dies den Honoraranspruch aus
§ 7 Pflichten des Auftraggebers/ Alleinauftrag
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer dieses Vertrags
keinen anderen Personalvermittler zur Erreichung des in § 2 genannten
Ziels des Vertrags zu beauftragen (Alleinauftrag). Weiter verpflichtet
sich der Auftraggeber, eventuell weiteren tätigen Personalvermittlern eine
Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen.
(2) Der Auftraggeber
verpflichtet sich, die Bemühungen von Rent Awesome People zu unterstützen,
insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, die
Personalsuche unterstützenden Informationen und Unterlagen. Er ermächtigt
Rent Awesome People, diese Informationen und Unterlagen einschließlich von
Fotos und positiven Stellungnahmen bereits vorhandener Mitarbeiter vom
Auftraggeber als Arbeitgeber gegenüber Bewerbern sowie für die Werbung zu
verwenden.
(3) Der Auftraggeber unterrichtet Rent Awesome People
unverzüglich über alle maßgeblichen Umstände und Entwicklungen
hinsichtlich der zu besetzenden Stelle, insbesondere über anderweitige
Besetzung oder deren Wegfall.
(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle
im Rahmen dieses Vertrags erhaltenen Informationen vertraulich zu
behandeln und insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben.
(5) Wird die
Chance von Rent Awesome People, die Provision zu verdienen, in Folge eines
vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt,
hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieses
Vertrags zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht
ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
(1) Wir verwenden die von Ihnen mitgeteilten personenbezogenen Daten gemäß
den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
(2) Ihre
personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche
Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind
(Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns
abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Dokumenten und
ähnlichem an die von Ihnen angegebene Adresse. Eine darüber hin-ausgehende
Nutzung Ihrer Bestandsdaten für Zwecke der Werbung, der Marktforschung
oder zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Angebote bedarf Ihrer
ausdrücklichen Einwilligung. Sie haben die Möglichkeit, diese Einwilligung
jederzeit zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig
freiwillig und kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden.
(3) Ihre
personenbezogenen Daten, welche erforderlich sind, um die Inanspruchnahme
unserer Angebote zu ermöglichen und abzurechnen (Nutzungsdaten), werden
ebenfalls ausschließlich zur Abwicklung der zwischen uns abgeschlossenen
Kaufverträge verwendet
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit
der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit, ein-schließlich von Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Bei
leichter Fahrlässigkeit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen
Bestimmungen bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, bei Verletzung einer Garantie sowie einer Ersatzpflicht nach
dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der
Auftragnehmer zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf
die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche
Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut oder vertrauen darf oder
deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet
(Kardinalspflicht).
(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt ist, ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Dies gilt
auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von
Angestellten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
(5)
Soweit der Auftragnehmer mit der Personalsuche beauftragt ist, kann der
Auftragnehmer keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Bewerber Erwartungen
des Auftraggebers an seine Person nicht erfüllt oder bestimmte
Arbeitsergebnisse nicht erzielt.
§ 10 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, sämtliche während der
Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekannt gewordenen Daten und
Informationen vertraulich zu behandeln, und nicht ohne ausdrückliche und
jederzeit frei widerrufliche Einwilligung des jeweils anderen an Dritte
weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn die Weitergabe dient der
Vertrags-durchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher und rechtlicher
Verpflichtungen oder im Rahmen der Geltendmachung des Honoraranspruchs.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit
weiter fort.
(3) Diese Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der
Parteien.
(4) Für den Fall, dass es zu keiner Vermittlung mit einem
Bewerber kommt, verpflichtet sich der Auftraggeber, alle ihm zur Verfügung
gestellten Unterlagen auf Aufforderung an den Auftraggeber zurückzugeben
sowie Aufzeichnungen bzw. erarbeitete Unterlagen, Daten etc. zu
vernichten.
(5) Dem Auftraggeber verpflichtet sich, nicht ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Bewerbers, mit derzeitigen oder
früheren Arbeitgebern des Bewerbers Kontakt aufzunehmen.
§ 11 Urheberrechte
(1) Sämtliche im Rahmen dieses Vertrages von Rent Awesome People
hergestellten Werke wie z.B. Texte, Bilder, Fotos, Slogans, Videos, u.ä.
sind urheberrechtlich geschützt. Rent Awesome People steht das Alleinige
Nutzungsrecht zu. Diese umfasst insbesondere:
(a) Das Recht der
Vervielfältigung, öffentlichen Zugänglichmachung und Verbreitung, dh das
Recht, das Werk, unter Einbezug jeglicher technischer Möglichkeiten,
insbesondere durch die digitale Einbindung im Rahmen der Website,
unbegrenzt zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen oder
öffentlich wiederzugeben;
(b) das Recht der Zurverfügungstellung auf
Abruf, dh das Recht, das Werk abzuspeichern, für die Öffentlichkeit
bereitzuhalten, an einen oder mehrere Abrufende zu übertragen, und zwar in
allen analogen oder digitalen elektronischen Datenbanken, elektronischen
Datennetzen und Netzen von Telekommunikationsdiensten;
(c) das Recht der
öffentlichen Wiedergabe, dh das Recht, das Werk gewerblich oder nicht
gewerblich, durch Tonträger, Bildträger, Bildtonträger, Multimedia-Träger
bzw. andere Datenträger, insbesondere auch Magnetbänder,
Magnetbandkassetten, Bildplatten, Chips, in allen Formaten, unter
Anwendung aller analogen und digitalen Verfahren und Techniken öffentlich
wiederzugeben;
(d) das Bearbeitungsrecht, dh das Recht das Werk, unter
Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts, selbst oder durch Dritte,
beliebig umzugestalten und zu bearbeiten, insbesondere zum Zwecke der
Einbindung in die Website zu digitalisieren;
(e) das Werberecht, dh das
Recht, das Werk für die Bewerbung der Website, auch in jeglichen anderen
Medien und außerhalb des Internets, namentlich im Fernsehen und in
Printmedien, nicht jedoch für die Bewerbung von Drittprodukten, zu
verwenden.
(2) Der vorliegende Vertrag gewährt dem Auftraggeber keine
Lizenz an den erstellen Werken. Eine Nutzung jeglicher Art in der
vorliegend geschilderten Form ist dem Auftraggeber ohne ausdrückliche in
Schriftform zu erteilende Zustimmung von Rent Awesome People untersagt.
(3) Im Falle des Verstoßes gegen das Urheberrecht durch den Aufraggeber
wird eine Pauschale Lizenzgebühr von 4.500,00 EUR pro Verstoß bestimmt.
Rent Awesome People bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass die konkreten
Lizenzgebühren im Einzelfall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes, dass bei Lizenzverstößen das Doppelte der üblichen
Lizenz verlangt werden kann, höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei,
nachzuweisen, dass Rent Awesome People im konkreten Fall niedrigere
Lizenzgebühren als die Pauschale entstanden sind.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in
dem Sie Ihren gewöhnlichen Auf-enthalt haben
(2) mündliche Nebenabreden zu
diesem Vertrag bestehen nicht. Etwaige weitergehende Vertragsänderungen-
oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderung der
Schriftformklausel selbst.
(3) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten
aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Kassel.
(4) Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den
gesetzlichen Re-gelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im
Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den
Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt,
welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in
rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend bei Regelungslücken.